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Allgemeine Info's,  AGB's

Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

(1) Bei Konsumenten behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des
Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
behalten
wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

(2) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
von uns unbestritten oder anerkannt sind. Ausserdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und
soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(3) Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden
sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.

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Es gilt grundsätzlich das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Baden.

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